§ 1 Die Firma SAYAN Immobilien Köln vermittelt die Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen ( z. B. Kauf- und Mietverträge) über bebaute und unbebaute Liegenschaften, insbesondere Wohn- und Geschäftsgebäude, bebaute und unbebaute Grundstücke und Flächen, Wohnungen, Ladenlokale, Büros, Gewerbe-und Produktionshallen usw. Der Kunde der Firma SAYAN Immobilien Köln verpflichtet sich, bei Abschluss eines durch die Firma SAYAN Immobilien Köln vermittelten Vertrages (z. B. Kaufvertrag, Mietvertrag, Pachtvertrag, Nutzungsvertrag, Beteiligungsvertrag usw.) eine im Maklervertrag oder in innerhalb einer anderen Vereinbarung näher bezeichnete Maklerprovision zu zahlen. Sollte eine solche Provision nicht ausdrücklich vereinbart worden sein, so verpflichtet sich der Kunde im Falle des Kaufes bzw. des Verkaufes einer Immobilie eine Provision in Höhe von 3 % des Kaufpreises zzgl. Umsatzsteuer (zurzeit 19 %) zu zahlen. Eine entsprechende Provision wird sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer erhoben, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Im Falle des Nachweises der Möglichkeit zum Abschluss eines Mietvertrages (Wohnzwecke) verpflichtet sich der Vermieter, eine Provision in Höhe von 2 Nettokaltmieten zzgl. Umsatzsteuer (zurzeit 19 %) zu zahlen. Diese Provision wird vom Vermieter erhoben, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Im Falle des Nachweises der Möglichkeit zum Abschluss eines Miet- oder Pachtvertrages (Flächen für gewerbliche Zwecke, Büroflächen etc.) verpflichtet sich der Mieter, bei Verträgen mit einer Laufzeit bis einschließlich 5 Jahren eine Provision in Höhe von 3 Bruttomieten zzgl. Umsatzsteuer (zurzeit 19 %) zu zahlen. Bei Verträgen mit Laufzeiten zwischen 5 und 10 Jahren (hier werden Optionszeiten als Vertragslaufzeiten gerechnet) verpflichtet sich der Mieter eine Provision in Höhe von 4 Bruttomieten zzgl. Umsatzsteuer (zurzeit 19 %) zu zahlen. Diese Provision wird vom Mieter erhoben, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.